Schulordnung Smartphones und WLAN

I. Smartphone-Einsatz im Unterricht

Für die Nutzung von Smartphones im Unterricht gelten die folgenden Regeln:

• Der Einsatz von Schüler-Smartphones im Unterricht ist erst ab der 7. Klassenstufe und nur nach expliziter Freigabe durch den Lehrer erlaubt. 

• Die Verwendung von Smartphones im Schulgebäude und auf dem Pausenhof bleibt darüber hinaus auch weiterhin untersagt.

• Die Nutzung des Internets mittels Smartphones ist im Unterricht nur über das schulische WLAN mit persönlichem Login zulässig. 

(Hintergrund: Vermeidung von Gebühren, Jugendschutz- / Sperrfilter, Kontrolle des Zugangs.) 

• Die Nutzung von Smartphones ist nur in Partner- oder Gruppenarbeit erlaubt. Ist eine Einzelarbeit erforderlich stellt der Lehrer für Schüler ohne Smartphone Leihgeräte aus dem Lehrerzimmer zur Verfügung.

(Hintergrund: Nicht alle Schüler besitzen ein Smartphone – es gilt die Lehrmittelfreiheit.)

• Hausaufgaben mit dem Smartphone dürfen nicht verpflichtend sein.

(Hintergrund: Nicht alle Schüler besitzen ein Smartphone – es gilt die Lehrmittelfreiheit.)

• Im Unterricht dürfen nur kostenlose Apps ohne Werbeeinblendung und ohne Datensammlung eingesetzt werden. Die Apps müssen für iOS und Android verfügbar sein.

• Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände dürfen Bild- / Ton- und Videoaufnahmen von Personen nur nach vorheriger Zustimmung gemacht werden.


Smartphone-Einsatz im Unterricht

 
 

II. WLAN-Einsatz im Klassenzimmer

Zur WLAN-Nutzung im Klassenzimmer gelten die folgenden Regeln:

• Das WLAN-Gerät in jedem Klassenzimmer darf nur temporär zur pädagogischen Nutzung im Unterricht über den Netzschalter eingeschaltet werden (Strahlenschutz).

• Die WLAN-Geräte im Klassenzimmer dürfen nur mit minimaler Leistung betrieben werden. Außerhalb der Klassenzimmer ist deshalb der Empfang stark eingeschränkt (Strahlenschutz).

• Lehrer und Schüler melden sich über ihr Smartphone im WLAN mit ihrem persönlichen Benutzernamen und ihrem Kennwort an (Sicherheit über das Protokoll WPA Enterprise Radius).

• Schülerinnen und Schüler müssen zur Internetnutzung über den Computer im Lehrerzimmer freigeschaltet werden. Die Freigabe wird in jeder Pause (09:30 Uhr, 11:10 Uhr, 13:00 Uhr, 18:00 Uhr) zurückgesetzt.

• Zwei Jugendschutz-Internet-Filter sorgen für sicheres Surfen.

• Die Login-Daten aller privaten Endgeräte (Uhrzeit, MAC-Adresse, 

IP-Adresse, Raumnummer) werden vom Server gespeichert

(Schutz vor Cyber-Mobbing).


WLAN-Einsatz im Klassenzimmer

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