Elternabendgestaltung

Sinn des Klassenpflegschaftsabends / Elternabends

„Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken zwischen Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.“ (Schulgesetz BW, §56)

Der Elternabend dient dem Austausch der Eltern untereinander und mit den Lehrern über den Entwicklungsstand der Klasse, d.h. über den Leistungsstand, über den sozialen Zusammenhalt und über pädagogische Fragen – mit dem Ziel, den gemeinsamen Erziehungsauftrag zum Wohl der Kinder besser aufeinander abstimmen zu können.
Nicht zur Diskussion stehen Leistungen, Verhalten oder schulische und/oder innerfamiliäre Probleme einzelner Schüler sowie die pädagogischen Fähigkeiten einzelner Lehrer und die Entscheidungen neben- und übergeordneter Instanzen (Schulleitung, Behörden, Kultusministerium, Gesellschaft).

Kommunikationsregeln

Alle Eltern und Lehrer begegnen sich auf Augenhöhe und sind eingeladen, sich zu beteiligen. Es gelten die allgemeinen Regeln für ein konstruktives Gespräch. Die Anliegen aller Beteiligten sollen konkret und offen angesprochen und immer ernst genommen, die Gespräche stets auf sachlicher Ebene geführt werden.
Über Einzelpersonen wird am Elternabend nicht gesprochen. Gleiches gilt für jede Abwertung der Lehrer durch die Eltern, der Schüler oder Eltern durch die Lehrer oder auch abwesender Personen.
Redezeiten sind strikt zu begrenzen. Einzelinteressen oder Randthemen sollten nicht dominieren können.

Aufgaben der Elternvertreter

Die Elternvertreter bündeln die Wünsche von Eltern und Lehrern und prüfen im Vorfeld und in Absprache mit den Klassenlehrern, welche anderen Fachlehrer eingeladen werden sollen. Sie formulieren die Tagesordnungspunkte und die zeitliche und inhaltliche Struktur des Abends. Sie laden zum Elternabend ein und erläutern wenn nötig das Prinzip.
Die Elternvertreter leiten den Elternabend (auch dann, wenn sie noch nicht gewählt sind; ihre Amtsperiode aus dem Vorjahr dauert bis zur Wahl an).
Am Abend selbst bereiten sie den Raum vor, sorgen für Namensschilder und sind zusammen mit dem Klassenlehrer für die Eröffnung und Beendigung zuständig. Sie sorgen für eine ordnungsgemäße Wahl der Elternvertreter und für die Einhaltung der allgemeinen zeitlichen Struktur.
Weiterhin haben die Elternvertreter die Aufgabe, Redezeiten zu begrenzen, die Einhaltung der Kommunikationsregeln zu überwachen und gegebenenfalls zu intervenieren.

Aufgaben der Klassenlehrer

Die Klassenlehrer bereiten das Infoblatt vor, das alle nötigen und im Schulgesetz vorgesehenen Informationen aller in der Klasse unterrichtenden Lehrer enthält:

  • Fach, Name
  • Kontaktdaten, Sprechstunde
  • Kriterien der Leistungsbeurteilung
  • evtl. nötige Materialien (z.B. Lektüre), Ausflüge etc. 

 LINK: Leitfaden für den Klassenpflegschaftsabend am FG (pdf-Dokument)

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