Sinn des Klassenpflegschaftsabends / Elternabends
„Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken zwischen Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.“ (Schulgesetz BW, §56)
Der Elternabend dient dem Austausch der Eltern untereinander und mit
den Lehrern über den Entwicklungsstand der Klasse, d.h. über den
Leistungsstand, über den sozialen Zusammenhalt und über pädagogische
Fragen – mit dem Ziel, den gemeinsamen Erziehungsauftrag zum Wohl der
Kinder besser aufeinander abstimmen zu können.
Nicht zur Diskussion stehen Leistungen, Verhalten oder schulische
und/oder innerfamiliäre Probleme einzelner Schüler sowie die
pädagogischen Fähigkeiten einzelner Lehrer und die Entscheidungen neben-
und übergeordneter Instanzen (Schulleitung, Behörden,
Kultusministerium, Gesellschaft).
Kommunikationsregeln
Alle Eltern und Lehrer begegnen sich auf Augenhöhe und sind
eingeladen, sich zu beteiligen. Es gelten die allgemeinen Regeln für ein
konstruktives Gespräch. Die Anliegen aller Beteiligten sollen konkret
und offen angesprochen und immer ernst genommen, die Gespräche stets auf
sachlicher Ebene geführt werden.
Über Einzelpersonen wird am Elternabend nicht gesprochen. Gleiches gilt
für jede Abwertung der Lehrer durch die Eltern, der Schüler oder Eltern
durch die Lehrer oder auch abwesender Personen.
Redezeiten sind strikt zu begrenzen. Einzelinteressen oder Randthemen sollten nicht dominieren können.
Aufgaben der Elternvertreter
Die Elternvertreter bündeln die Wünsche von Eltern und Lehrern und
prüfen im Vorfeld und in Absprache mit den Klassenlehrern, welche
anderen Fachlehrer eingeladen werden sollen. Sie formulieren die
Tagesordnungspunkte und die zeitliche und inhaltliche Struktur des
Abends. Sie laden zum Elternabend ein und erläutern wenn nötig das
Prinzip.
Die Elternvertreter leiten den Elternabend (auch dann, wenn sie noch
nicht gewählt sind; ihre Amtsperiode aus dem Vorjahr dauert bis zur Wahl
an).
Am Abend selbst bereiten sie den Raum vor, sorgen für Namensschilder und
sind zusammen mit dem Klassenlehrer für die Eröffnung und Beendigung
zuständig. Sie sorgen für eine ordnungsgemäße Wahl der Elternvertreter
und für die Einhaltung der allgemeinen zeitlichen Struktur.
Weiterhin haben die Elternvertreter die Aufgabe, Redezeiten zu
begrenzen, die Einhaltung der Kommunikationsregeln zu überwachen und
gegebenenfalls zu intervenieren.
Aufgaben der Klassenlehrer
Die Klassenlehrer bereiten das Infoblatt vor, das alle nötigen und im Schulgesetz vorgesehenen Informationen aller in der Klasse unterrichtenden Lehrer enthält:
LINK: Leitfaden für den Klassenpflegschaftsabend am FG (pdf-Dokument)
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