Was tun bei Störungen im Unterricht? Neben pädagogischen Maßnahmen und Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern haben wir am Friedrich-Gymnasium eine weitere Möglichkeit eingeführt. Bevor es zu größeren Schwierigkeiten für alle Beteiligten kommt, greifen wir auf den so genannten Stufenplan zurück. Damit haben wir in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht.
Der Stufenplan ist ein Instrument der sozialen Prävention, um lösungsorientiert mit schulischen Konflikten, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten umzugehen. Ziel des Stufenplans ist dabei nicht die Sanktion, sondern die Bewusstmachung und nach transparenten Regeln erfolgende Begleitung bei offensichtlichen Schwierigkeiten. Dabei geht es um Störungen, die Mitschüler*innen, Lehrkräfte und den Unterrichtsfluss behindern, wie z.B. häufiges Reinrufen, unangemessene Bemerkungen, Unpünktlichkeit, vergessene Materialien und Hausaufgaben etc.
In einer geregelten Abfolge von vier Schritten mit Gesprächen (und Kontrollgesprächen) bietet er den Rahmen, in welchem verbindliche Absprachen zwischen Schülerinnen und Schülern und Stufenplanlehrerinnen und -lehrern (und evtl. auch Schulleitung) getroffen werden. Nach den Gesprächen werden die Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer informiert.
Den Eintritt in den Stufenplan beschließt die Klassenkonferenz in Anwesenheit der Schulleitung. Der Eintritt kann erst beschlossen werden, wenn vorher durchgeführte pädagogische Maßnahmen und Gespräche nicht zu einer Änderung des Verhaltens geführt haben.
Die Lösungsmöglichkeiten in den Stufenplangesprächen werden vom Schüler oder der Schülerin möglichst selbst gefunden und schriftlich fixiert. Sie übernehmen dadurch Verantwortung für ihr Verhalten und können jederzeit – bei Änderung des Verhaltens – den Prozess des Stufenplans verlassen. Bei Nichterreichen des Zielverhaltens tritt der Schüler oder die Schülerin in die nächste Stufe ein.
Das verbindliche Vorgehen mit klaren Konsequenzen nach dem Stufenplan schafft Transparenz für Eltern, Schüler und Schülerinnen und Lehrkräfte; die Schülerin / der Schüler erfährt Eigenverantwortlichkeit und Selbstwirksamkeit. Die Schülerin / der Schüler kann wieder am Unterricht oder Schulleben teilnehmen, ohne sich selbst, Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrkräfte zu stören.
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
Stufenplanlehrkraft + Schüler/in
| Stufenplanlehrkraft, Eltern, Schüler/in
| Stufenplanlehrkraft, Eltern, Schüler/in, Schulleitung | Schulleitung
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Vertrag zur Verhal-tensänderung
| Hilfsangebot (z.B. Beratungslehrkraft, Sozialpädagog*in)
| Einforderung des Hilfsangebotes (z.B. Beratungslehrkraft, Sozialpädagog*in)
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Protokoll
| Protokoll
| Protokoll
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Kontrollgespräch
| Kontrollgespräch
| Terminsetzung, Kontrollgespräch
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Bei nachhaltigem Gelingen: Ausstieg | Bei nachhaltigem Gelingen: Ausstieg | Bei nachhaltigem Gelingen: Ausstieg | Maßnahmen nach §90 SchG |