MONTAG nach den Herbstferien: Gesundheitsbestätigung ist vorzulegen

25.10.2020 Uhr

MONTAG nach den Herbstferien: Gesundheitsbestätigung ist vorzulegen

Die hier zum Download bereitstehende Erklärung (Gesundheitsbestätigung) muss von allen Schülerinnen und Schülern am kommenden MONTAG nach den Herbstferien, 2. November 2020 zwingend vorgelegt werden. Ohne diese Erklärung kann ein Schüler bzw. eine Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen.

Corona: Gesundheitsbestätigung (Erklärung der Erziehungsberechtigten)

Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung "Schule" und der Corona-Verordnung "Einreise-Quarantäne". Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen, sieht die "Corona-Verordnung Schule" bei Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen von einen Ausschluss der Teilnahme vom Schulbetrieb vor.

Bitte ausgefüllt und unterschrieben am Montag, den 14. September 2020 vor Unterrichtsbeginn vorlegen.

Corona vs. Erkältungskrankheiten: Informationen zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen: Informationen des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.

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