Änderung Pooltestverfahren

20.11.2021 Uhr

Änderung Pooltestverfahren

Das FG benötigt für alle Schülerinnen und Schülern eine neuerliche Einverständniserklärung zur Änderung des Pooltestverfahrens bis zum 21.11.2021.

Vom Amt für Schule und Bildung hat uns am 10. November 2021 die Nachricht erreicht, dass es im Zuge der Optimierung des Pooltestverfahrens ab nächster Woche eine kleine Ablaufänderung geben wird. Sollte es zu einem positiven Pooltest kommen, werden die Ergebnisse der dann nötigen individuellen Nachtestungen zukünftig über die Poolie-Software sowohl an Sie als auch direkt an uns als Schule übermittelt. Es entfällt also die Zwischenstufe, dass Sie uns diese Einzelergebnisse weiterleiten müssen.

Diese Änderung verbunden mit einer Veränderung bei der Datenverarbeitung machen es aber leider notwendig, dass wir für alle Schülerinnen und Schülern erneut eine Einverständniserklärung einsammeln müssen, und zwar bis zum 21.11.2021. Die Vorlage finden Sie als Anlage AL6_1 zusammen mit weiteren Informationen der Stadt Freiburg. Einen Rücklauf an die Klassenleitungen benötigen wir auch für den Fall, dass Sie kein Einverständnis geben. Schülerinnen und Schüler, die bis zum 21.11. kein Einverständnis vorlegen, dürfen nicht an den Pooltests teilnehmen und müssen stattdessen 3 mal wöchentlich einen Antigen-Schnelltest durchführen.

Download AL2_Ablaufschema_Eltern (pdf)
Download AL6__Elternanschreiben (pdf)
Download AL6_1_Eltern_Einverstaendniserklaerung (pdf)
Download AL6_2_Eltern_Datenschutzinformation (pdf)

Erfreulicherweise haben wir in unserer Schülerschaft bereits eine sehr hohe Impfquote. Wir bitten im Zuge des sich schnell entwickelnden Infektionsgeschehens und im Sinne des gegenseitigen Schutzes dennoch darum, auch bei geimpften Schülerinnen und Schülern grundsätzlich ein Einverständnis für die Pooltestungen abzugeben. Die Entscheidung über eine tatsächliche Teilnahme an der Testung kann in diesem Fall dennoch zu jedem Testtermin neu getroffen werden. Bitte bedenkt bzw. bedenken Sie in diesem Zusammenhang aber auch, dass in Klassen, in denen regelmäßig weniger als 10 Schülerinnen und Schüler an den Pooltestungen teilnehmen, gemäß den städtischen Vorgaben auf eine dreimalige Schnelltestung umgestellt werden muss. In Anbetracht der höheren Fehleranfälligkeit von Schnelltests und der steigenden Zahl an Impfdurchbrüchen kann eine Teilnahme geimpfter Schülerinnen und Schüler an den Pooltestungen durchaus sinnvoll sein.

Philipp Drechsler

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