Herr Mikuletz / Herr Nezis
Idealerweise sollte eine gute SMV-Arbeit das Anliegen aller am Schulleben beteiligten Personengruppen und insbesondere natürlich aller Schülerinnen und Schüler sein. Eine erfolgreiche SMV-Arbeit ist aber entscheidend von den Ideen, der Motivation und Tatkraft der Klassensprecher, Schülersprecher und Verbindungslehrer abhängig. Eine besondere Rolle kommt hierbei den Verbindungslehrern zu. Ihre Bereitschaft, sich auch längerfristig zu engagieren, garantiert Kontinuität in der SMV-Arbeit an der jeweiligen Schule.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können Verbindungslehrer jedoch auch in Konfliktsituationen geraten. So können sie die besonderen Aufgaben ihres Amtes und die Loyalitätspflicht gegenüber der Schulleitung in einen Zwiespalt bringen. Auch die von verschiedenen Wunschvorstellungen geprägten Sichtweisen von Schülern und Kollegen über die Rolle der Verbindungslehrer tragen hierzu bei.
Die Verbindungslehrer
Alea Moog (KS1)
David Faist (KS1)
Mittelstufensprecher
NN
Unterstufensprecher
NN
SMV heißt „Schülermitverantwortung“ und nicht – wie irrtümlich noch immer ca. 55% der Schülerinnen und Schüler meinen – „Schülermitverwaltung“. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Schüler, die nur „verwalten“, lediglich Aufgaben ausführen, die ihnen von anderen, z.B. von der Schulleitung oder den Lehrern übertragen wurden. Schüler dagegen, die etwas „mitverantworten“, ergreifen selbst die Initiative für ihre Interessen, haben größere Handlungsspielräume zum Erlernen eigenverantwortlichen Handelns, aber auch mehr entsprechende Pflichten. Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§§ 62-70) und der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt. An dieser Stelle sei an die wichtigsten Grundlagen aller SMV-Arbeit erinnert:
Der Anspruch dieser Regelung ist deutlich und zugleich sehr hoch: Alle Schüler einer Schule bilden die SMV und sind aufgefordert, an der grundlegenden Aufgabe der SMV, nämlich der „Gestaltung des Schullebens, des Gemeinschaftslebens der Schule, der Erziehung der Schüler zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein“ (Schulgesetz, §62) mitzuwirken. Das heißt aber auch, dass jeder Schülerrat versuchen muss, tatsächlich große Teile der Schülerschaft in seine Arbeit miteinzubeziehen. Aktive Mini-Teams, die keiner an der Schule wirklich kennt und die nur „ihr eigenes Süppchen kochen“, sind nicht im Sinne des Erfinders.
Diese Bestimmung enthält ein unmissverständliches „Muss“. Alle am Schulleben Beteiligten, also Schulleiter, Lehrer, Sekretärinnen und Sekretäre, Hausmeister und Eltern „müssen“ die Arbeit der SMV unterstützen. Das fängt an bei der Bereitstellung von Arbeitsmaterial, geht über die Beratung bei Projekten und endet bei der Gewährung von Zeit und Räumlichkeiten für SMV-Veranstaltungen. Es gibt nur wenig Gründe, warum der SMV die Unterstützung verweigert werden darf, nämlich dann, wenn der Erziehungsauftrag der Schule gefährdet ist (z.B. bei gewaltverherrlichenden Aktionen) oder Sicherheitsaspekte es der Schulleitung unmöglich machen, eine SMV-Aktion zu erlauben.
Niemand in der Schule darf der SMV vorschreiben, welche Projekte sie durchführen soll. Schülerrat, SMV-Ausschüsse, Klassensprecherinnen und Klassensprecher entscheiden alleine, ob sie Diskos, Schulfeste, Pausenverkäufe o.ä. organisieren. Das heißt nicht, dass die SMV von Lehrern, Schulleitern oder Eltern nicht Anregungen bekommen darf, ob sie aber diese Anregungen aufnimmt, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Klassensprecher sollten sich z.B. wehren, wenn sie ständig von Lehrern Aufgaben wie Geldeinsammeln oder In-der-Klasse-für-Ruhe-sorgen übertragen bekommen. Das sind keine Klassensprecher-Aufgaben!
Hier wird das gesamte Spektrum möglicher SMV-Arbeitsbereiche deutlich. Es gibt praktisch keinen Bereich, in dem die SMV nicht aktiv werden kann, wenn sie möchte. Zugleich wird deutlich, dass SMVen nicht nur Festkomitees sein sollen, sondern wichtige Funktionen innerhalb der Schule übernehmen können. Die Wahrnehmung der „fachlichen“ Interessen der Schüler kann da bedeuten, dass Klassensprecher das Recht haben aktiv zu werden, wenn z.B. der Unterricht eines Lehrers nur für wenige Schüler verständlich ist. „Soziale“ Interessen der Schüler fördern, meint z.B. auch die Integration von Außenseitern in einer Klasse zu ermöglichen. Die „politischen“ Interessen können z.B. durch Informationsveranstaltungen vor Wahlterminen ebenso gefördert werden wie durch die Teilnahme von Schülervertretern an der Schulkonferenz und anderen schulischen Gremien, in denen für die Schule wichtige Entscheidungen gefällt werden. Für alle Aktivitäten hier gilt lediglich die Bedingung, dass sie „nicht einseitig den Zielsetzungen bestimmter politischer, konfessioneller oder weltanschaulicher Gruppen dienen“ dürfen.
Neben der Entsendung von Vertretern in die Schulkonferenz gehört es zu den Möglichkeiten der SMV, auch z.B. an Gesamtlehrerkonferenzen teilzunehmen, wenn Tagesordnungspunkte vorliegen, die ihre Interessen betreffen. Die SMV-Verordnung geht hier sogar soweit, der SMV das Recht einzuräumen, „Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts im Rahmen der Bildungspläne einschließlich der Erprobung neuer Unterrichtsformen“ zu machen, das heißt aktiv ihre Ideen für Planung und Gestaltung von Unterricht im Dialog mit den Lehrern einzubringen.
Bericht von der alljährlichen FG-SMV-Hütte.
Ein Beitrag von Katharina Beukenhorst, Teresa Hirzle, Konrad Fichter.
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n.V.: Do, 3. Stunde
Vertrauenslehrer (Koord. SMV)
PA (Erlebnispädagogik)
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