VIDEOKONFERENZEN

Um am Friedrich-Gymnasium Freiburg auch Fernunterricht per Videokonferenz zu ermöglichen, wie etwa während des Pandemiegeschehens, haben wir uns für die professionelle Lösung „Zoom Education K12“ entschieden. Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Thema Distanzunterricht per Videokonferenz am Friedrich-Gymnasium.

Videokonferenzen am FG

Der Zugang zur Videokonferenz erfolgt über: https://fg-freiburg-de.zoom.us/

 

Installation von Apps für die FG-Videokonferenz

 
Bitte installieren Sie auf ihrem Endgerät die jeweilige Zoom-App:

PC / Laptop: „Zoom Client für Meetings“
Download: https://fg-freiburg-de.zoom.us/download

Smartphone / Tablet iOS: „Zoom Cloud Meetings“
Download: https://apps.apple.com/us/app/id546505307

Smartphone / Tablet Android: „Zoom Cloud Meetings“ 
Download: https://play.google.com/store/apps/details?id=us.zoom.videomeetings

Es ist möglich Zoom auch über einen Internetbrowser zu nutzen. Einige Funktionen wie die Bildschirmübertragung oder die Breakout-Rooms (Gruppenarbeit) werden nicht von allen Internetbrowsern unterstützt. Deshalb raten wir für eine reibungslose Funktion zur Nutzung der genannten Apps.

Leih-Tablets

Sie haben kein Endgerät für Ihr Kind? Die Schule verleiht eine begrenzte Anzahl an Leih-Tablets. Bitte wenden Sie sich zur Leihtablet-Ausgabe an Herrn Drechsler.

Sicherheitsmerkmale bei der FG-Videokonferenz

In den Zoom-Meetings am Friedrich-Gymnasium werden neun Sicherheitsmerkmale für eine reibungslose Durchführung der Videokonferenz von allen Lehrer*innen berücksichtigt:

1) Jede Videokonferenz wird durch eine Meeting-ID mit zugehörigem Passwort geschützt.
2) Die Meeting-ID und das Passwort werden bei jeder Videokonferenz neu vergeben.
3) Die Meeting-ID und das Passwort werden durch die Lehrer*innen erst kurz vor der Videokonferenz über die schulinternen und datenschutzkonformen Kommunikationswege an die Schüler*innen weitergegeben.
4) Jedes Meeting wird durch einen Warteraum geschützt.
5) Lehrer*innen lassen nur Schüler*innen mit eindeutigen Benutzernamen über den Warteraum in das Meeting ein.
6) Abgelehnte Benutzer können sich nicht noch einmal in das aktuelle Meeting einwählen.
7) Die Bildschirmübertragung für die Schüler*innen ist deaktiviert. Bei Bedarf kann diese durch den / die Lehrer*in freigeschaltet werden.
8) Private Chats und die Übertragung von Dateien im öffentlichen Chat sind deaktiviert.
9) Lehrerinnen und Lehrer können den Zugang zum Meeting schließen, sobald alle Schüler*innen anwesend sind.

Persönlichkeitsrechte bei der FG-Videokonferenz

Die Teilnahme an einer Zoom Videokonferenz erfolgt für die Schülerinnen und Schüler ohne ein eigenes Nutzerkonto nur unter Angabe der ersten drei Buchstaben ihres Vornamens „FG-XXX“.

Zum Ausblenden des persönlichen Hintergrundes im Videobild (Kinderzimmer, Wohnzimmer, …) sind virtuelle Hintergründe (Bilder aus dem FG) verfügbar. Die virtuellen Hintergründe sollten zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Videobild eingeschaltet werden.

Wie im FG-Fernlernkonzept verankert dürfen sich während einer Videokonferenz außer den teilnehmenden Schüler*innen keine anderen Personen im Raum befinden.

Mitschnitte von Videokonferenzen in jeglicher Form sind nicht erlaubt.

Datenschutz bei den FG-Videokonferenzen

Aufgrund der verbesserten Sicherheitsmerkmale des Videokonferenzdienstes Zoom erlaubt sowohl das Kultusministerium BW als auch der Landesdatenschutzbeauftragte von BW den Einsatz der Videokonferenz Zoom über einen datenschutzkonformen Education-Account an Schulen in Baden-Württemberg.

Wir haben über die deutsche Firma „PIK AG Berlin“ einen „Zoom-Education-Account“ abgeschlossen.  Dabei wurde über die Firma ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom geschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht. Ein angemessenes Datenschutzniveau ist dabei durch die „Privacy Shield“-Zertifizierung der Zoom Video Communications, Inc. und durch den Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert.

Zoom erfüllt innerhalb des „Education Accounts“ alle Anforderungen des Schutzes der Online-Privatsphäre für Kinder (COPPA), von Rechten und Datenschutz im Bildungswesen (FERPA) sowie des Verbraucher Datenschutzgesetzes CCPA. Um diese Anforderungen zu gewährleisten, werden die Meetings verschlüsselt übermittelt.
Hier weitere Informationen zu Datenerfassung und Datenschutzrichtlinien des genutzten Zoom Education Accounts.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Durchführung der Videokonferenzen.

Patrick Bronner & Philipp Drechsler

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