VERSÄUMNISREGELN

Entschuldigungen im Krankheitsfall

  • Wer aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert ist, muss sich möglichst vor Unterrichtsbeginn des Fehltages unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat entschuldigen.
  • Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
  • Der Fachlehrer trägt die fehlenden Schüler in Webuntis ein.
  • Wenn ein Schüler während der Unterrichtszeit erkrankt, besorgt er sich einen Abmeldezettel im Sekretariat und lässt diesen vom Fachlehrer dieser oder der folgenden Unterrichtsstunde abzeichnen.

Beurlaubung vom Unterricht

  • Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonders begründeten Fällen möglich und muss von den Eltern spätestens drei Schultage vorher schriftlich beantragt werden.
  • Der Fachlehrer kann die Beurlaubung bis zu einer Unterrichtsstunde vornehmen, der Klassenlehrer bis zu zwei Schultagen, der Schulleiter oder sein Vertreter alle weiteren Beurlaubungen.
  • Jede Beurlaubung unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt kann in der Regel nicht gewährt werden.

Versäumnis- und Entschuldigungsregeln für die Kursstufe

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