SCHUL- UND HAUSORDNUNG

Wenn viele Menschen zusammen leben und arbeiten, braucht es Regeln, die dieses Zusammenleben erleichtern und ermöglichen. Die Schul- und Hausordnung legt diese Regeln fest, damit sich alle an der Schule wohlfühlen, entfalten, sozial miteinander umgehen und störungsfrei lernen können, damit Unfälle und Beschädigungen vermieden werden und der Schulablauf für alle klar und nachvollziehbar ist.

A. Unsere Schulgemeinschaft

Wir verstehen uns als eine Gemeinschaft von Schülern, Lehrern und Eltern in einer Schule, die dem modernen Humanismus verpflichtet ist.
Wir fördern die intellektuellen Fähigkeiten, die Fantasie und die soziale Verantwortung der Schülerinnen und Schüler und führen sie zu neuen Horizonten.
Wir fördern die Freude am Lernen und kümmern uns um unsere Schülerinnen und Schüler mit Einfühlungsvermögen. Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu starken Persönlichkeiten, indem wir uns auch mit Themen wie Selbstwahrnehmung und der Bewältigung von Krisensituationen auseinandersetzen. 
Wir wollen ein Bewusstsein für die gesellschaftlichen Dimensionen persönlichen Handelns fördern und damit einen verantwortungsvollen, nachhaltigen und toleranten Zugang zu unserer vielfältigen, globalisierten Lebenswelt erleichtern. 
Unser pädagogisches Handeln ist von Freiheit und Würde des Einzelnen geleitet, es soll Schülerinnen und Schüler zu selbstbestimmter Teilhabe und verantwortungsbewusster Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens führen.

Wir wünschen uns, dass

  • sich alle, die am Schulleben beteiligt sind, am Friedrich-Gymnasium wohlfühlen, sich mit ihm identifizieren und das schulische Leben mitgestalten,
  • sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern sowie alle an der Schule Beschäftigten freundlich, hilfsbereit und respektvoll begegnen und gegenseitig wertschätzen,
  • Schülerinnen und Schüler mit zunehmendem Alter im Schulleben in der SMV, als Paten, Mentoren, Streitschlichter oder Schulsanitäter Verantwortung übernehmen,
  • alle Schülerinnen und Schüler sich für ihre Klassengemeinschaft engagieren, in der niemand ausgegrenzt wird,
  • alle, die am Schulleben beteiligt sind, zu einer guten Feedback-Kultur durch Gesprächsbereit-schaft, durch Anregungen und durch echte Rückmeldung ohne persönliche Verletzung beitragen.

B. Unsere Schülerinnen und Schüler entscheiden mit

Wir fördern das Mitspracherecht der Schülerinnen und Schüler durch

  • eine Kultur der Schülerbeteiligung, d.h. die Schülerinnen und Schüler dürfen und sollen nach Absprache und nach geltenden Vorschriften bei allem beteiligt werden, was ihre Interessen betrifft.
  • die Möglichkeit der Teilnahme an der Schülersprechwoche, dem Elternsprechtag und den Sprechstunden der Lehrerschaft, in denen Schülerinnen und Schüler allein oder in Anwe-senheit der Erziehungsberechtigten mit den Lehrkräften sprechen können.
  • die Durchführung von Klassenleitungsstunden.
  • die Möglichkeit der Teilnahme der Klassen- und Kurssprecher an den Elternabenden, so-weit dort Belange der Schülerschaft besprochen werden.
  • Schülervollversammlungen, die ein- bis dreimal pro Jahr von der SMV in Absprache mit der Schulleitung einberufen werden können; bei begründetem Anlass kann die Schulleitung auch über zusätzliche Treffen entscheiden.

C. Unsere Regeln

Wir regeln das Schulleben so:

1. Unterrichtsbeginn

  • Die Unterrichtszeit beginnt um 7:50 Uhr. Das Schulgebäude ist für die Schülerschaft ab 7:30 Uhr geöffnet, wobei sich auswärtige Schülerinnen und Schüler ab 7:15 Uhr in der Schule aufhalten können.
  • Lehrende sowie Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zu den Unterrichtsstunden. 
  • Schülerinnen und Schüler sind mit dem Gong im Klassenzimmer auf ihren Plätzen und be-reiten sich auf den Unterricht mit den notwendigen Materialien vor.
  • Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach dem Gongzeichen noch nicht eingetroffen, fragt ein Klassensprecher im Sekretariat nach.
  • Fachräume dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden.

2. Während des Unterrichts 

  • Gutes Lernen kann sich nur dann einstellen, wenn der Unterricht störungsfrei verläuft. Deshalb sollen sich alle Schülerinnen und Schüler so verhalten, dass ihnen selbst und den Mitschülern und Mitschülerinnen die Aufnahme des Lernstoffs nicht erschwert wird und dass die Unterrichtenden in ihrer Lehrtätigkeit nicht behindert werden. 
  • Vereinbarungen zwischen Lehrkräften und Schülerschaft werden eingehalten, die für den Unterricht benötigten Materialien werden mitgebracht und übertragene Arbeiten (auch Hausaufgaben) angefertigt.
  • Laufen und Schreien in den Fluren und im Treppenhaus sind während der Unterrichtszeiten verboten. 
  • Essen und Trinken ist den Schülern und der Lehrerschaft während des Unterrichts in der Regel nicht erlaubt. Kaugummis sind in der ganzen Schule verboten. 

3. Pausen und Freistunden

  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 halten sich während ihrer gesamten Unter-richtszeit – dazu gehören auch Pausen und Vertretungsstunden – auf dem Schulgelände auf. Sie dürfen das Schulgelände in dieser Zeit nicht verlassen.
  • In der Mittagspause darf das Schulgelände nur verlassen werden, falls dies im Rahmen der Mittagsbetreuung z.B. zum Mittagessen geschieht. Möglich ist es auch für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dem Verlassen des Schulgeländes schriftlich zugestimmt haben. 
  • In den großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 in den Pau-senhof. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 bis 12 dürfen im Schulgebäude bleiben.
  • Bei Regen und Schneefall dienen die Gänge als Pausenraum.

4. Unterrichtsende

  • Am Ende des Unterrichts hinterlassen die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt. 
  • Die Klassenordner putzen nach der Unterrichtsstunde die Tafel; am Ende des Unterrichts schalten sie das Licht aus und schließen die Fenster.
  • Die Schülerinnen und Schüler stellen die Stühle hoch, wenn an diesem Tag kein weiterer Unterricht in diesem Raum mehr stattfindet.
  • Nach dem Ende der Unterrichtszeit, auch während der Mittagspause,  verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude. Schülerinnen und Schüler, die außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule bleiben, können die zur Verfügung stehenden Räume (Fundament bzw. Oberstufenzimmer) nutzen oder AGs besuchen.

5. Wir vermeiden Gefahren und Unfälle, indem wir

  • uns beherrscht und umsichtig verhalten.
  • keine Schneebälle oder Kastanien u.ä. auf dem Schulgelände werfen.
  • im Schulhaus nicht Ball spielen.
  • nicht mit Inlineskates, Rollerblades, Skateboards u.Ä. im Schulgebäude fahren.
  • nicht auf den Mauerbrüstungen, Heizkörpern oder Fenstersimsen sitzen.
  • keine Gegenstände aus dem Fenster werfen.

6. Wir achten auf unsere Umwelt, indem wir 

  • mit Heizung und Licht sparsam umgehen.
  • im Schulgebäude und auf dem Pausenhof Müll vermeiden und trennen.
  • mit den Lehr- und Lernmitteln, wie Büchern und anderen Medien, sorgfältig umgehen.
  • Tische, Stühle, Türen und Wände nicht beschmutzen oder beschädigen.
  • die technische Ausstattung sorgsam behandeln.

7. Wir benutzen Smartphones und andere elektronische Medien wie folgt:

  • Medientechnik in den Unterrichtsräumen darf nur von den Lehrkräften benutzt werden. 
  • Private elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte bleiben grundsätzlich auf dem Schulgelände ausgeschaltet. 
  • Mit Smartphones und Tablets darf im Unterricht gearbeitet werden, wenn die Lehrkraft dies für die Dauer der entsprechenden Aufgabe ausdrücklich erlaubt. 
  • Im Oberstufenraum für Klasse 10, KS 1 und KS 2 und im Lehrerzimmer dürfen solche Geräte verantwortungsvoll genutzt werden. 
  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände dürfen Personen nicht ohne Einwilligung fotografiert, gefilmt oder deren Äußerungen aufgenommen werden.

8. Wir möchten an unserer Schule keinen Alkohol, keine Drogen, keine Datenträger mit verbotenen Inhalten und keine Waffen, deshalb ist

  • die Teilnahme am Unterricht nur im nüchternen Zustand erlaubt.
  • der Konsum von alkoholischen Getränken auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
  • das Mitbringen, der Konsum, die Weitergabe und der Verkauf von Drogen und das Mit-bringen von Datenträgern mit illegalen Inhalten verboten. 
  • das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen verboten.
  • das Rauchen auf dem Schulgelände verboten.
  • es erwünscht, dass die Schülerinnen und Schüler Missachtungen dieser Regeln Lehrkräften ihres Vertrauens, der Fachkraft der Schulsozialarbeit oder den Eltern mitteilen.

9. Im Zusammenhang mit Wert- und Fundsachen weisen wir darauf hin, dass 

  • es nicht ratsam ist, größere Geldbeträge und Wertsachen in die Schule mitzubringen, da die Schule keine Haftung übernimmt.
  • Fundsachen aus dem Sportunterricht zunächst in der Sporthalle aufbewahrt werden.
  • Fundsachen, die beim Hausmeister abgegeben werden, im Schaukasten (EG) bis zum Ende des Schuljahres ausgestellt werden. Danach werden sie zum Fundbüro (Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau) gebracht.

10. Wir verhalten uns bei Krankheit und bei Unfällen folgendermaßen:

  • Wer am Schulbesuch verhindert ist, soll vor Unterrichtsbeginn des Fehltages mit Angabe der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat entschuldigt werden.
  • Es muss innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
  • Die Fachlehrkräfte tragen die fehlenden Schülerinnen und Schüler in das Klassenbuch ein.
  • Wenn ein Schüler während der Unterrichtszeit erkrankt, besorgt er sich einen Abmeldezettel im Sekretariat und lässt diesen von der Fachlehrkraft dieser oder der folgenden Unterrichtsstunde abzeichnen. Nach der Krankheit gibt er dieses Blatt von den Eltern unterschrieben bei der Klassenleitung ab.
  • Unfälle auf dem Schulweg oder während des Unterrichts melden wir sofort im Sekretariat. Bei Bedarf werden auch die Schulsanitäter verständigt.

11. Schülerinnen und Schüler können beurlaubt werden, wenn 

  • es sich um besonders begründete Fälle handelt. 
  • der Zeitraum der Beurlaubung i.d.R. nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegt und 
  • die Eltern die Beurlaubung spätestens drei Schultage vorher schriftlich beantragen.

Die Fachlehrkraft kann die Beurlaubung bis zu zwei Unterrichtsstunden vornehmen, die Klassenleitung bzw. die Tutorinnen und Tutoren in der Kursstufe bis zu zwei Schultagen, die Schulleitung oder deren Vertretung alle weiteren Beurlaubungen.


Diese Schul- und Hausordnung wurde am 14.11.2018 von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und am 12.12.2018 von der Schulkonferenz verabschiedet. 

Sie tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Download: Schul- und Hausordnung für das Friedrich-Gymnasium Freiburg (pdf-Dokument)

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