Nur durch das Zusammenwirken von Schule und Elternhaus, kann die Entwicklung von umfassender Medienkompetenz durch Medienbildung gelingen. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen hilfreiche Anregungen und Tipps zur Medienerziehung im Elternhaus geben. Sie wird außerdem ergänzt durch einen Überblick über die Bereiche der Medienbildung in der Schule, um Ihnen so einen Einblick darüber zu geben, wo und wie Ihre elterliche Medienerziehung durch schulische Medienbildung erweitert und ergänzt werden kann. So möchten wir Sie auf Möglichkeiten hinweisen, wie Sie Ihr Kind begleiten können. Es handelt sich hierbei um Hinweise bzw. Empfehlungen.
1. Regeln festlegen
2. Sicherheitseinstellungen auf dem privaten Smartphone & Tablet vornehmen
3. Interesse zeigen und über Risiken sprechen
4. Eigene Rechte und die Rechte anderer in der digitalen Welt ansprechen
(Urheber- und Persönlichkeitsrechte / Datenschutz)
5. Auf Altersempfehlungen achten
6. Gemeinsam die Medien kritisch betrachten
7. Rat & Unterstützung in Freiburg
Vereinbaren Sie z.B. in einem „Mediennutzungsvertrag“ klare Regeln für die Nutzung von TV, Smartphone & Co. Die Regeln können u.a. folgendes beinhalten: Nutzungsdauer pro Tag, Nutzung am Esstisch, Handyfreie Zeit am Abend etc. (Hinweis: WhatsApp Gruppen lassen sich auch stumm schalten). Seien Sie Vorbild und seien Sie bei der Einhaltung der Regeln konsequent.
Einen ausführlichen und hilfreichen Ratgeber hierzu, finden Sie z.B. bei Klicksafe
Lassen Sie sich zeigen, welche Apps Ihr Kind am liebsten benutzt, auf welchen Internetseiten Ihr Kind unterwegs ist und mit wem es online in Kontakt ist. Respektieren Sie aber auch das Autonomiebedürfnis und die Privatsphäre Ihres Kindes. Reden Sie über mögliche Risiken wie z.B. beängstigende Nachrichten in Form von Kettenbriefen, Anfragen nach der Adresse oder freizügigen Bildern und bleiben Sie mit Ihrem Kind darüber im Gespräch, sodass es sich Ihnen anvertraut, wenn es solche Nachrichten erhält.
Kommunikationsregeln wie Höflichkeit und Respekt sollten auch in der virtuellen Welt gelten. Das heißt: niemanden beleidigen oder bedrohen, keine Daten, Bilder oder Informationen anderer ungefragt weiterleiten und teilen, denn dies kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Ihr Kind sollte auch über das eigene Recht am Bild informiert sein und wissen, dass das Netz nichts vergisst. Vor dem Posten darüber nachdenken: „Würde ich diese Infos einem Fremden auf der Straße geben?“
Kinder und Jugendliche spielen gerne und zuweilen auch exzessiv, da neue Rollen ausgetestet werden können und die digitale Welt eine Faszination ausübt. Lassen Sie sich zeigen, welche Spiele Ihr Kind gerne spielt und vereinbaren Sie Spielzeiten (auch das kann ein Teil eines Mediennutzungsvertrages sein). Die Altersempfehlungen geben Ihnen einen Hinweis darauf, ob ein Spiel im Sinne des Jugendschutzes für die entsprechende Altersgruppe geeignet ist. Achten Sie auch auf die Altersempfehlungen von sozialen Netzwerken. Wenn Ihr Kind Mitglied in einem sozialen Netzwerk werden möchte, erstellen Sie am besten gemeinsam das erste Profil und achten Sie auf Privatsphäre-Einstellungen.
USK Elternratgeber zu Computerspielen
Was man im Internet findet, muss nicht unbedingt wahr sein. Zu einem kompetenten Umgang gehört auch die Fähigkeit, die Richtigkeit von bestimmten Inhalten zu erkennen. Auch Werbung ist für Kinder nicht immer zu erkennen. Informationen hierzu finden Sie z.B. unter: http://www.schau-hin.info/
Bei Fragen rund um das Thema Medien und Medienerziehung gibt es kompetente Beratungsstellen in Freiburg, die man jederzeit kontaktieren kann. Siehe hierzu:
http://computerspielschule-freiburg.de/ (Medienpädagogisch begleitete Spielerlebnisse und Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
www.level-6.net (umfassendes Beratungs- und medienpädagogisches Angebot)